Kosten
Die Legasthenie wird in Deutschland nicht als Krankheit anerkannt, sodass die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel auch nicht für die Kosten dieser Therapie/Behandlung aufkommen. Die Kosten für die Behandlung müssen daher selbst finanziert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, die Kosten steuerrechtlich als Sonderausgaben abzusetzen.
Eine Übernahme durch das Jugendamt zur Finanzierung von Legasthenietherapie über eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII (IX) ist in seltenen Fällen beantragbar.